Michael Ruhl (CDU-Landtagsfraktion): „Abgewiesene Klage ist wichtiges Signal für den Aus- und Weiterbau der A 49 und damit für eine ganze Region“
WIESBADEN. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage gegen den Weiterbau der Autobahn A49 abgelehnt. Dazu erklärte der örtliche Wahlkreisabgeordnete der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Michael Ruhl: „Der Weiterbau der A 49 ist eines der zentralen Verkehrsprojekte in Mittelhessen. Wir als CDU begrüßen daher ganz klar, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Umweltverbandes BUND dagegen abgewiesen hat. Das bestätigt eindeutig, dass die bestehenden Planfeststellungsbeschlüsse rechtskräftig sind. Damit sollte endlich mit den bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen werden.
Insbesondere die Anwohner der Bundesstraßen B3 und B254 werden durch dieses Projekt erheblich von Lärm und Abgasen des Schwerlastverkehrs entlastet. Dadurch erhält die Region insgesamt zudem einen wichtigen Lückenschluss. Das ist für die Pendler und den Tourismus, aber auch für die vielen Betriebe und Unternehmen in Mittelhessen eine wichtige Perspektive.“
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