Mit großer Verwunderung nimmt der heimische Landtagsabgeordnete Michael Ruhl die erneuten falschen Behauptungen von Kirtorfs SPD-Bürgermeister Andreas Fey zur Kenntnis.
„Diese zeigen entweder die völlige Unkenntnis der Wirkungsweise des kommunalen Finanzausgleiches (KFA) oder er will damit im Wahlkampf die Bürger bewusst in die Irre führen“, so Haushaltspolitiker Ruhl. Vereinfacht setzt sich die Gesamthöhe des KFA aus zwei Komponenten zusammen. Der eine Teil bemisst sich am Finanzbedarf der Kommunen zur Bewältigung ihrer Pflichtaufgaben. Der andere Teil bemisst sich als Sicherstellungszuschlag nach der Finanzkraft des Landes. Dieser Zuschlag wäre wegen der hohen pandemiebedingten Steuerausfälle erheblich niedriger ausgefallen, was entsprechende Einnahmeausfälle für alle hessischen Kommunen zur Folge gehabt hätte. Mit knapp 2 Mrd. Euro aus dem Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz (GZSG), dem Feys Genossen in Wiesbaden die Zustimmung verweigerten, wird die Gesamthöhe des KFAs stabilisiert, so dass die hessischen Kommunen in Gänze keine Ausfälle aus dem KFA zu erwarten haben. Davon zu unterscheiden ist die Verteilung der Mittel aus dem KFA innerhalb der kommunalen Familie. Kommunen mit geringer eigener Steuerkraft erhalten mehr Mittel aus dem KFA als Kommunen mit hohen Steuereinnahmen. „Davon profitieren ja gerade die Kommunen im ländlichen Raum, die in der Regel geringere eigene Steuereinnahmen haben als beispielsweise die Kommunen rund um Frankfurt“, so Ruhl. Im Extremfall könne das sogar dazu führen, dass Kommunen mit hohen eigenen Steuereinnahmen nicht nur kein Geld aus dem KFA erhalten, sondern, wie in den letzten beiden Jahren auch Herbstein, sogar eine Solidaritätsumlage an den KFA zu entrichten hätten. Es sei erfreulich, wenn sich die Finanzkraft Kirtorfs verbessert habe, auch wenn das zu geringeren Zuweisungen aus dem KFA führe. Fakt ist aber auch, dass Kirtorf ohne die Stabilisierung des KFA durch die Hessische Landesregierung in 2021 rund 48.000 Euro weniger in der Kasse hätte. „Fey soll sich erst einmal richtig informieren, bevor er mit falschen Tatsachenbehauptungen an die Öffentlichkeit geht oder er muss aufhören zu Wahlkampfzwecken die eigenen Bürger in die Irre führen zu wollen“, so Michael Ruhl abschließend.