Michael Ruhl

Michael Ruhl MdL: Abgeordnetenarbeit auch in schwierigen Zeiten – Liquidität der kleinen Unternehmen durch Landesprogramme sicherstellen.

VOGELSBERGKREIS / LAUBACH. Nachdem während der derzeitigen Corona-Lage der Hessische Landtag in den letzten sechs Wochen nur zur Verabschiedung des Corona-Nachtragshaushalts sowie zur Vereidigung des neuen hessischen Finanzministers zusammenkam, tagt nun zunächst wieder ein Teil der Fachausschüsse, berichtet der CDU-Landtagsabgeordnete Michael Ruhl (Herbstein). Ab 5. Mai komme dann wieder der Landtag zu einer zweitätigen Plenarsitzung zusammen. In der nächsten Woche fahre er dann erstmals wieder zu inhaltlichen Beratungen zur Sitzung des Haushaltsausschusses nach Wiesbaden.
Telefongespräche und virtuelle Konferenzen prägen die Arbeit des Landtagsabgeordneten Michael Ruhl
In der Zwischenzeit war dem Abgeordneten für den Wahlkreis Vogelsbergkreis sowie die Stadt Laubach im Kreis Gießen aber nicht langweilig. Eine Fülle von Telefon-und Videokonferenzen sowie die aktuellen Anliegen der Bürger und Geschäftsleute während der Corona-Krise prägen den Tagesablauf des 35jährigen ebenso wie die Betreuung seines dreijährigen Sohnes. Während in „normalen Zeiten“ die wöchentliche Fraktionssitzung der CDU-Landtagsfraktion in Wiesbaden zum persönlichen Austausch und zur Meinungsbildung genutzt wurde, finden jetzt mit der 40köpfigen Landtagsfraktion oft mehrstündige Telefonkonferenzen statt. Die Hauptaufgabe in diesen Tagen und Wochen von Michael Ruhl war aber das Klären von drängenden Fragen von Bürgerinnen und Bürgern etwa zur Soforthilfe des Landes Hessen für kleinere Betriebe und anderen krisenbedingten Fragen. Jüngst hatte er sich zusammen mit dem Wirtschafts- und Gesundheitsdezernenten des Vogelsbergkreises, Dr. Jens Mischak, an Ministerpräsident Volker Bouffier gewandt und für eine für den ländlichen Raum angepasste, flexible Lösung der 800 qm-Grenze bei Einzelhandelsgeschäften geworben. Die von der schwarz-grünen Landesregierung aufgesetzten Programme für kleine und mittlere Unternehmen (zum Teil bis 30.000 Euro nicht rückzahlbarer Zuschuss) sowie die „Hessen-Mikroliquidität“ – Kredite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) bis 35.000 Euro und zusätzlich die KfW-Kredite des Bundes (ohne besondere Sicherheiten) sollen die Liquidität der besonders von der Corona-Pandemie betroffenen hessischen Unternehmen sicherstellen, betont Ruhl. Am Mittwoch werde der Haushaltausschuss des Landtags dazu erste Berichte über die Umsetzung der Maßnahmen entgegennehmen.